Geltung und Rechtsverbindlichkeit:

Nachstehende Bedingungen beziehen sich auf alle von uns angenommenen und auszuführenden Verträge (Leistungsgegenstand) und gelten spätestens mit der Bestellung an uns oder mit der Betätigung der Lieferung des Vertragsgegenstandes, als von unseren Kunden anerkannt und rechtsverbindlich, auch dann, wenn entgegenstehenden Bedingungen unserer Kunden von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird.

Die AGB sind in unseren Geschäftsräumlichkeiten ausgehängt, sowie im Internet unter geovital.com veröffentlicht.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich in vollem Wortlaut hingewiesen wird. Gegenbestätigungen von unserem Kunden unter Hinweis auf deren eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich schon jetzt widersprochen.

Grundsätzlich ist es unseren Mitarbeitern nicht gestattet, abweichende Zusagen von unseren Bedingungen zu machen. In einem solchen Fall behalten wir uns ausdrücklich vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Nachträgliche Änderungen dieser Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich firmenmäßig gefertigt und bestätigt wurden.

Leistung, Vertragsgegenstand, Inhalt und Prüfung:

Gegenstand des Auftrages ist die Lieferung von Geovital Produkten (Strahlenschutzmaterialien, Antistatische Bettmaterialien, Baumaterialien), Beratungs- und sonstige Dienstleistungen.

Die von unserem Kunden in Auftrag gegebene Ausarbeitung individueller Konzepte erfolgt nach Art und Umfang, der uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.

Grundlage für die Erstellung von individuellen Konzepten ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die wir gegen Kostenberechnung aufgrund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeiten. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen.

Widerrufsrecht:

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtszeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (zB. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

Geovital - Akademie GmbH, A-6934 Sulzberg

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet haben, an

Geovital - Akademie GmbH, A-6934 Sulzberg

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einem mit diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu stellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zB. Zinsen) herauszugeben. Kann unser Kunde uns die empfangene Leistung, sowie Nutzungen (zB. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, bzw. heraus geben, muss unser Kunde uns insoweit Wertersatz leisten.

Für die Verschlechterung der Sache muss unser Kunde Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist. Matratzen und Kissen können aus hygienischen Gründen nur in ungeöffnetem Originalzustand zurückgenommen werden.

Gekaufte Waren sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Das Widerrufsrecht unseres Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den Wunsch des Kunden ausdrücklich vollständig als erfüllt anzusehen ist, bevor unser Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Kein Rücktrittsrecht besteht für:

Dienstleistungen, mit deren Ausführungen bei unseren Kunden vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsschluss begonnen wird,

Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf Finanzmärkte auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat abhängt,

Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, versiegelte Waren wie Matratzen, Kissen, etc. die aus hygienischen Gründen, wenn die Versiegelung entfernt wurde, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Angebot und Vertragsabschluss:

Sofern in unseren Angeboten nichts anderes angegeben ist, sind diese freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (auch E-Mail als PDF-Datei) unsererseits. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden für beauftrage Lieferungen und Leistungen.

Das von uns individuelle abgegebene Leistungsangebot erfolgt immer auf Grundlage der Angaben unseres Kunden.

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten und dgl. enthaltenen Angaben über unsere Produkte sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung (Bestellung) ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Lieferung:

Unsere Produkte werden grundsätzlich durch unser Unternehmen hergestellt. Die Wahl eines anderen Herstellers/Werkes oder Lieferanten, die für die Herstellung des beauftragten Leistungsgegenstandes notwendig erscheint, steht uns jederzeit frei.

Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen oder ggf. später zugesagten Fristen sowie Nachfristen sind freibleibend im Rahmen branchenüblicher Angemessenheit. Sie werden nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als „bindende Lieferfrist“ bezeichnet und bestätigt worden sind.

Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Verkehrsstörungen, Streiks und/oder Aussperrung, die nicht von uns verursacht wurden, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend angemessen.

Wird auf Wunsch unseres Kunden eine Änderung des in der Auftragsbestätigung genannten Leistungsgegenstandes erforderlich, entfällt die Verbindlichkeit des zugesagten Liefertermins. Es bedarf einer neuen schriftlichen Vereinbarung bzw. verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der vom Kunden verursachten Verzögerung.

Lieferfristen und Termine:

Der in unserer Auftragsbestätigung angeführte Liefertermin wird von uns grundsätzlich eingehalten. Voraussetzung hiefür ist aber jedenfalls, dass unser Kunde seinen obliegenden vertraglichen Verpflichtungen vollständig und termingerecht nachgekommen ist.

Vereinbarte Liefertermine verschieben sich jedenfalls, solange unser Kunde mit der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen – auch aus anderen Geschäften mit uns – säumig sein sollte bzw. bis alle technischen und vertraglichen Details vorab vollständig geklärt und die rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen worden sind.

Teillieferungen durch uns sind zulässig. Jede Teillieferung gilt grundsätzlich als selbständiges Geschäft.

Mit der Versandbereitschaftsmeldung unsererseits gilt der Liefertermin als eingehalten, auch wenn der Versand ohne unser oder des Lieferwerkes/Produzenten Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Versandbereit gemeldete aber nicht sofort abgerufene Waren werden auf Kosten und Gefahr unseres Kunden nach eigenem Ermessen gelagert und als geliefert berechnet.

Nimmt unser Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware am vereinbarten Ort und/oder zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an und ist die Verzögerung unsererseits nicht verursacht, können wir entweder sofortige Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist für die Annahme vom Vertrag zurücktreten (siehe Pkt. 15.).

Im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung durch uns hat uns unser Kunde jedenfalls eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

Unser Kunde ist weiters dafür verantwortlich, dass unsere Techniker ordnungsgemäß vor Ort die Installation des beauftragten Werkes durchführen können.

Übergabe und Übernahme:

Nutzung und Gefahr gehen grundsätzlich mit Abgang der Lieferung „ab Werk“ auf unseren Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Installation erfolgt, insbesondere wenn der Transport durch unseren Kunden selbst durchgeführt, organisiert und/oder geleitet wird.

Für den Fall, dass beim Beladen des Transportmittels unsererseits die Mithilfe und Unterstützung gewünscht wird, hält uns unser Kunde schon jetzt für alle Beschädigungen und Nachteile, die sich hieraus ergeben können, schad- und klaglos.

Soweit durch im Einzelfall getroffene Vereinbarungen nichts anderes bestimmt ist, gilt, dass Gefahr und Zufall, sobald wir am vereinbarten Erfüllungsort geleistet haben, übergehen.

Versenden wir auf Verlangen unseres Kunden den Leistungsgegenstand an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort so gehen Gefahr und Zufall, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen zur Verfügung gestellt haben.

Ansprüche gegen uns wegen nicht rechtzeitiger Lieferung auf Schadenersatz und entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen (siehe Pkt. 12.).

Preise:

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unserem Angebot angeführten Preise 8 Tage ab dessen Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung (Bestellung) genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Preise verstehen sich ab Geschäftssitz Sulzberg.

Zahlung, Fälligkeit, Verzugsfolgen:

Für Zahlungen an uns gilt als Erfüllungsort Sulzberg (Österreich/Vbg.) vereinbart.

Nebenkosten gehen, wenn nichts anderes angeführt oder vereinbart ist, zu Lasten unseres Kunden.

Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag in der vereinbarten Währung verfügen können.

Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart, nach Rechnungserhalt netto sowie unter Ausschluss jeglichen Rechtes unseres Kunden auf Zurückbehaltung und/oder Aufrechnung mit von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenansprüchen (Pkt. 16.) unverzüglich zu leisten. Bank- und Überweisungsspesen trägt jedenfalls unser Kunde zur Gänze.

Bei Zahlungsverzug sind insgesamt 12 % p.a. an Verzugszinsen vereinbart. Weiters sind alle Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten sowie die Kosten eines von uns allenfalls beigezogenen Rechtsanwaltes zu ersetzen.

Zahlungen werden, falls keine ausdrückliche Widmung erfolgt, jeweils auf die älteste offene Forderung angerechnet. Bei einzelnen Forderungen werden Zahlungen selbst zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital angerechnet.

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und/oder Auftreten von Umständen, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, sind wir zudem berechtigt, alle unsere Forderungen gegen unseren Kunden sofort fällig zu stellen, von allen schwebenden Kauf- und/oder Lieferverträgen zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen (Pkt.15.).

Davon unberührt bleibt unser Recht, unabhängig von einem Verschulden unseres Kunden, Schadenersatz inklusive Ersatz aller im Zusammenhang mit den Verträgen, von welchen wir in einem solchen Fall zurücktreten, die bereits getätigten Aufwendungen zu verlangen.

Im Falle des Verzuges unseres Kunden sind wir auch zu einem Selbsthilfeverkauf nach den österreichischen handelsrechtlichen Bestimmungen (einschließlich UN-Kaufrecht) berechtigt.

Im Falle eines durch den Kunden verursachten Annahmeverzuges jeglicher Art, der uns nicht ermöglicht die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten, sind wir berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis, den Werklohn und die Lizenzgebühren, soweit sie noch aushaften, gemäß dem Verbraucherpreisindex 2010, verlautet von Statistik Austria, entsprechend der eingetretenen Indexsteigerung anzuheben.

Die Ausgangsindexzahl ist jeweils die Indexzahl jenes Monats, in dem der Verzug durch den Kunden gesetzt wurde und unsere Lieferung behindert worden ist.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich diese Indexklausel.

Sollte der Verbraucherpreisindex 2010 von Statistik Austria nicht mehr verlautbart werden, so ist die Indexsteigerung nach ähnlichen Grundsätzen wie der Verbraucherpreisindex 2010 zu errechnen.

Eigentumsvorbehalt:

Gelieferte Geovital Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung einschließlich von Nebenforderungen unser uneingeschränktes Eigentum.

Unser Kunde hat ausdrücklich allen erforderlichen länderspezifischen Formvorschriften zur Wahrung des vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes selbst nachzukommen bzw. die dafür erforderliche Hilfestellung zu leisten.

Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens unseres Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Sache herauszuverlangen (Pkt. 15.). Unser Kunde ist zur Herausgabe des gelieferten Leistungsgegenstandes verpflichtet. Unser Kunde verzichtet hiemit auf ein Rückbehaltungsrecht.

Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung durch unseren Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.

Gewährleistung:

Dauer der Gewährleistung für den Leistungsgegenstand beträgt 2 Jahre, ab Lieferung.

Unser Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Leistungsgegenstandes an uns schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns nach Entdeckung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Gewährleistungsansprüche werden auf die unverzügliche Nachbesserung der Liefergegenstände durch uns beschränkt.

Unsere Haftung für Mängel an Liefergegenständen die von Dritten stammen, ist ausschließlich nach den Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Lieferanten beschränkt. Dies gilt auch für von Lieferanten eventuell zugesagten Garantieleistungen.

Werden Produkte vom Dritthersteller für den Leistungsgenstand verwendet so werden von uns nur jene Gewährleistungszusagen von uns an unseren Kunden weitergegeben, wie der Dritthersteller sie uns gegenüber zugesagt hat. Dies gilt auch für allfällige Garantiezusagen durch den Dritthersteller.

Alle Gewährleistungsverpflichtungen unsererseits sind hiermit abschließend geregelt.

Dagegen übernehmen wir keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

Für Liefergegenstände, die durch unsere Kunden bzw. durch Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch uns.

Garantie:

Auf die von uns hergestellten und gelieferten Produkte leisten wir eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren.

Für Matratzenkerne leisten wir eine Garantie für die Dauer von 10 Jahren, wobei die Garantieleistung ab dem 3. Jahr sich jährlich um 15% verringert.

Haftungsbeschränkungen:

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und/oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird soferne unser Kunde Unternehmer ist ausgeschlossen.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen unseren Kunden sowie sonstige Folgeschäden wird nicht übernommen. Jedenfalls sind aus einem bestimmten Grund begründete Schadenersatzverpflichtungen unsererseits gegenüber unseren Kunden gegeben, dann sind diese jedenfalls mit der Höhe und mit dem Wert des Leistungsgegenstandes begrenzt.

Ein Mangel ist somit nur bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder einer dokumentierten Funktion so wie bei objektiv feststellbaren Fehler gegeben.

Wir übernehmen keine Haftung für die Verwendbarkeit und Vollständigkeit gelieferten Formulare (z.B. Checklisten….) und sonstige Daten (z.B. Dokumentationen….). Diese werden unseren Kunden zur eigenverantwortlichen Nutzung übergeben und dienen als Anleitung für den eigenverantwortlichen Einsatz.

Wir übernehmen weiters keine Haftung für Mängel an Liefergegenständen, soferne unser Kunde an den Liefergegenständen selbst Eingriffe vorgenommen hat, bzw. der Liefergegenstand sich nicht mehr am gelieferten Ort befindet.

Alle über die in diesen Bedingungen hinausgehenden Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Ersatz von mittelbaren Schäden sind uns gegenüber ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir keine Haftung für die Inhalte externer Links übernehmen. Für den Inhalt dieser Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Höhere Gewalt:

Wir sind von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn wir durch Ereignisse höherer Gewalt daran gehindert werden.

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten unvorhersehbare und unabwendbare und nicht aus unserer Sphäre kommende (von uns nicht beeinflussbare) Ereignisse. Streik und Arbeitskampf und/oder Energienotstand sind ausdrücklich als Ereignisse höherer Gewalt anzusehen.

Termine und Fristen, die durch das Einwirken höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, werden um die Dauer der Auswirkungen der höheren Gewalt oder gegebenenfalls um einen im beiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Zeitraum verlängert.

Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Diesfalls ist unser Vertragspartner verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt von uns erbrachten Leistungen zu vergüten.

Datenspeicherung / Datenschutzerklärung:

Personenbezogene Daten und andere Daten die an uns übermittelt werden, werden ausschließlich zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehung gespeichert und verwendet und gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsdurchführung auch an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Hiezu erteilt unser Kunde seine Zustimmung. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist daher freiwillig. Unser Kunde hat das Recht personenbezogene Daten nach Abschluss des vereinbarten Geschäftes jederzeit löschen zu lassen (Recht auf Widerruf).

Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt.

Wir erklären ausdrücklich die uns überlassenen und/oder zur Verfügung gestellten Daten gem. den Vorschriften des DSG 2000 i.d.g.F. zu verarbeiten und sämtliche organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den Schutz dieser und der personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Grundlage hiefür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des österr. DSG 2000 i.d.g.F.

Bei Verträgen mit deutschen Kunden ist Grundlage das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).

Rücktritt vom Vertrag:

Ist unser Kunde mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen (vertraglichen Verpflichtungen) im Verzug, so können wir wahlweise

  • die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen unseres Kunden aufschieben,
  • eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
  • den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig stellen (Terminsverlust) und/oder
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Vom Vertrag zurückzutreten sind wir berechtigt:

  • wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
  • wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden gegeben sind und dieser auf unsere Aufforderung hin weder Vorauszahlungen leistet noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt.
  • wenn die Verlängerung der Lieferfrist wegen der oben angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist beträgt.

Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung und Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.

Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche sind im Falle des Rücktritts vom Vertrag bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen abzurechnen und zur Zahlung fällig.

Dies gilt auch, soweit die Lieferung und Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde und/oder für von uns bereits erbrachte Vorleistungen. Es steht uns aber auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

Abtretungs- und Aufrechnungsverbot:

Die Abtretung jeglicher Ansprüche unseres Kunden gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen und uns gegenüber unwirksam.

Unser Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist Feldkirch / Österreich.

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

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Schlussbestimmungen:

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und/oder des Vertrages selbst und/oder ihrer/dessen Beilagen bedürfen zu ihrer Gültigkeit jedenfalls der Schriftform.

Dies betrifft auch eine Abweichung von dieser Bestimmung selbst.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich.

Der rechtsunwirksame Punkt ist durch einen anderen zu ersetzen, der rechtswirksam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Sinn des unwirksamen Vertragspunktes möglichst nahekommt.

Unser Kunde erklärt, dass im Hinblick auf die für ihn günstige Preisgestaltung auch bei einer allfälligen Verschiebung der Rechtslage durch diese AGB keine Benachteiligung ihm gegenüber gegeben ist.

Stand: April 2024 Geovital - Akademie GmbH